Agenturen und Ämter
Alle folgenden Angebote beziehen sich auf die Berufsfelder Küche, Etage, Service und Hotel und sind selbstverständlich in AZAV zertifizierte Maßnahmen eingebunden. Individuelle Angebote unterbreiten wir Ihnen gern je nach vorgesehenem Förderrahmen Ihres Kunden. Sehen Sie hier unseren Maßnahmenkatalog incl. Maßnahmenummern, die Sie direkt auf dem Bildungsgutschein eintragen können.
1. Teilqualifikation mit und ohne Zertifikat
Qualifizierung | Voraussetzung | Ziel |
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Teilnehmende sollten gesundheitlich uneingeschränkt, motiviert und im Alter von 18 – 55 Jahren sein. | Qualifiziertes Feedback, Empfehlung sinnvoller Qualifizierungsangebote oder Erwerbsmöglichkeiten |
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Der Teilnehmende möchte eine berufliche Qualifikation nachweisen, die nicht dokumentiert ist. | Qualifiziertes Feedback über den Kenntnis- und Wissensstand. |
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Für Personen mit und ohne Vorerfahrungen, denen auf anderem Wege keine Berufsausbildung zugänglich gemacht werden kann, unabhängig von der schulischen Ausbildung. | Die Teilnehmenden sollen am Ende der Qualifizierung in der Lage sein, in den Bereichen Küche, Service oder Etage ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis einzugehen. |
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Die TN sollten motiviert sein, zeitnah ein Ziel zu erreichen |
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Diese Angebote eignen sich besonders für Teilnehmer mit eingeschränkten Deutschkenntnissen! |
2. Qualifizierungen mit IHK-Abschluss
Qualifizierung | Voraussetzung | Ziel |
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Für Personen, die die 1,5-fache Zeit der üblichen Berufsausbildung im jeweiligen Berufsfeld bereits als Berufserfahrung nachweisen können. | Die Erlangung eines anerkannten IHK-Abschlusses ohne eine Vollausbildung zu absolvieren. |
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Für Personen, die bereits mindestens ein Jahr in einem Berufsausbildungsverhältnis standen und diese Ausbildung nun abschließen möchten. Eine Teil-Anerkennung der vorangegangenen Ausbildungszeiten seitens der IHK ist möglich. | Die Erlangung eines anerkannten IHK-Abschlusses. |
4. Umschulungen, mit individuellem Einstieg und auch in Teilzeit: a. Fachkraft im Gastgewerbe (16 Monate) b. Koch/ Köchin (24 Monate) c. Restaurantfachmann/ frau (24 Monate) d. Hotelfachfrau/ mann (24 Monate)
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Vorangegangene PSU (im Regelfall über die Agentur für Arbeit veranlasst ), Schulabschluss nicht zwingend erforderlich
Erfüllung der jeweiligen Fördervorraussetzung für eine Umschulung über die Agentur für Arbeit, die Rentenkasse oder das zuständige Jobcenter. Die entsprechenden Stellen geben gerne Auskunft
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Die Erlangung eines anerkannten IHK-Abschlusses. |
3. Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt
Qualifizierung | Voraussetzung | Ziel |
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Für Personen mit abgeschlossenen Qualifizierungen im Gastgewerbe. |
Die Teilnehmenden sollen nach einer kurzen Eignungsüberprüfung und gegebenenfalls einer Auffrischung der Kenntnisse über verschiedene Praktika aktiv an den Arbeitsmarkt geführt werden. |
4. Berufliche Zusatzqualifizierung
Qualifizierung | Voraussetzung | Ziel |
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Für Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung im angestrebten Berufsfeld sowie mit einer 3-jährigen Berufserfahrung und einer vorangegangenen Ausbildereignungsprüfung. | Eine bessere und sichere Positionierung auf dem Arbeitsmarkt. |